vERKEHRSSEMINARE
VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 4. Februar 2014
über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Bereits seit März 2016 wird im Artikel 33 der Kontrollgeräte-Verordnung EU 165/2014 eine ausdrückliche Schulungs- und Unterweisungspflicht des Fahrpersonals vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung werden Güterkraftverkehrsunternehmer deutlich zur Kasse gebeten: Die Bußgelder für die Falsch-/ Fehlbedienung des Digitalten Tachographen können bis zu 30.000,00 € betragen. Unternehmer, die nicht nachweisen können, dass Sie ihrer Schulungs- und Unterweisungspflicht nachgekommen sind, haften zusätzlich auch für die (unwissentlichen) Verstöße Ihrer Fahrer.
Der Unternehmer bzw. Verkehrsleiter ist dafür verantwortlich, dass bei einer Kontrolle durch BAG oder Polizei jeder Fahrer in der Lage ist, die geforderten Ausdrucke anzufertigen. Und selbstverständlich müssen auch alle Arbeits-/ Bereitschafts-/ Lenk- und Ruhezeiten korrekt eingestellt bzw. nachgetragen werden. Durch die Qualifizierung für Fahrpersonal und Führungskräfte können Bußgelder und Punkte im FAER vermieden werden!
Dabei möchten wir Sie gerne unterstützen.
In einem 2 stündigem Workshop informieren wir Ihre Fahrer / Disponenten und natürlich auch Sie über die aktuelle Rechtsprechung.
Gerne erörtern wir die Modalitäten in einem persönlichen Gespräch mir Ihnen,
unter der Telefonnummer 0178 6648482 oder per Mail service(at)strasseundmeer.de
Im Artikel 33 der VO (EU) 165/2014 ist konkret geregelt
"Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital, analog oder handschriftlich ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten."
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine einmalige Einweisung und Belehrung nicht genügt, auch die Wiederholung alle fünf Jahre im Rahmen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung genügt im Zweifelsfall bei einem Verstoß nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte kürzere Abstände wählen und regelmäßig Schulungen durchführen. Ebenso sind Schulungen bei jeder Neueinstellung bzw. bei Updates oder Gerätewechseln erforderlich. Insbesondere, wenn beim Auslesen der Fahrerkarten deutlich wird, dass ein Fahrer ein Problem mit der Bedienung des Kontrollgeräts hat, muss der Unternehmer sofort reagieren und ggf. eine Nachschulung veranlassen.
Qualifizierung für Fahrpersonal und Führungskräfte
Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Schulung für Fahrpersonal und Führungskräfte an, bei der alle Fahrer/innen einen Schulungsnachweis erhalten.
Im ersten Teil der Qualifizierung erläutern wir in einer gemeinsamen Veranstaltung mit Fahrpersonal und Führungskräften die Rechtsgrundlagen für den Einsatz des digitalen Kontrollgeräts. Gemeinsam mit den Teilnehmern wird herausgearbeitet, welche wichtige Bedeutung die Einhaltung der Sozialvorschriften und der entsprechende Nachweis durch die richtige Bedienung des Fahrtenschreibers für die Straßenverkehrssicherheit und die persönliche Gesundheit hat.
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